Zum Inhalt springen
Lexikon · Kinder & Jugendliche

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Interdisziplinäre Einrichtung für Kinder, deren Erkrankung besondere Fachkompetenz braucht. Ärzte, Therapeuten und Psychologen arbeiten dort unter einem Dach.

Stand: 30. September 2026

Rechtsgrundlage der Sozialpädiatrischen Zentren ist § 119 SGB V. Für einen Termin braucht es eine ärztliche Überweisung, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendarztpraxis. Stellungnahmen aus dem SPZ stützen einen Hilfsmittelantrag, weil sie auf der Einschätzung mehrerer Fachrichtungen beruhen.

Mehr in Das Sozialpädiatrische Zentrum.

Auch genanntSPZKinderzentrumSozialpädiatrie

Hinweis

Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.

Wir beraten kostenlos zur Versorgung mit unseren Produkten, nicht zu den Themen des Lexikons.

Mehr dazu im Magazin

Kinder & Jugendliche im Lexikon

Alles zum Thema Kinder & Jugendliche
Alle Begriffe A–Z