Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Interdisziplinäre Einrichtung für Kinder, deren Erkrankung besondere Fachkompetenz braucht. Ärzte, Therapeuten und Psychologen arbeiten dort unter einem Dach.
Stand: 30. September 2026
Im Detail
Rechtsgrundlage der Sozialpädiatrischen Zentren ist § 119 SGB V. Für einen Termin braucht es eine ärztliche Überweisung, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendarztpraxis. Stellungnahmen aus dem SPZ stützen einen Hilfsmittelantrag, weil sie auf der Einschätzung mehrerer Fachrichtungen beruhen.
Mehr in Das Sozialpädiatrische Zentrum.
Auch genanntSPZKinderzentrumSozialpädiatrie
Hinweis
Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein. Medizinische Beratung und Rechtsberatung können wir nicht geben.
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